Integrative Förderung
Gemeinsam in einer Klasse
Im Zentrum der Integrativen Förderung steht der Klassenunterricht. Die Förderlehrperson stützt alle Kinder und wirkt präventiv auf Lern- und Verhaltensstörungen. Die Stärken der Lernenden werden bewusst wahrgenommen und weiterentwickelt. Förderlehrperson und Klassenlehrpersonen planen und reflektieren den Unterricht zusammen. Sie arbeiten im Teamteaching und bauen gemeinsam Lernumgebungen auf. Innerhalb der Klassengemeinschaft werden aufgrund von förderdiagnostischen Überlegungen flexible Gruppen gebildet. Die Kinder werden in der Klasse, in Gruppen und einzeln in folgenden Bereichen unterstützt:
• Lernschwierigkeiten
• besonderen Begabungen
• Verhaltensschwierigkeiten
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird im Schulhaus Wartegg integrativ und in der Regel von der Förderlehrperson der Klasse angeboten.
Individuelle Lernziele und Zeugnis
Wenn Lernende trotz intensiver Unterstützung die Standardziele des Lehrplans nicht erreichen, erhalten sie „individuelle Lernziele“ – abgestimmt auf ihre Möglichkeiten. Diese werden mit ihnen und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten sowie dem schulpsychologischen Dienst besprochen und in einer Vereinbarung festgelegt. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung. Werden die Lernziele reduziert, erhalten die Kinder und Jugendlichen in diesen Fächern anstelle der Noten einen Lernbericht. Im Zeugnis wird beim entsprechenden Fach „besucht“ eingetragen. Bei den administrativen Bemerkungen steht: „Integrative Förderung; individuelle Lernziele“. Kinder mit besonderen Begabungen und erweiterten Lernzielen bekommen zu den regulären Noten ebenfalls einen Lernbericht.
Eltern und Schule: Gemeinsam Verantwortung tragen
• Die Sichtweise der Eltern ist eine wichtige Grundlage für die Fördermassnahmen.
• Die Eltern tragen die getroffenen Massnahmen mit und unterstützen die Schule.
• Sie nehmen an den Beurteilungs- und Standortgesprächen teil. Diese finden bei individuellen Lernzielen zweimal im Jahr statt.
• Sie vereinbaren mit der Schule individuelle Lernziele für ihr Kind, wenn solche notwendig sind.
• Sie haben bei Uneinigkeit das Anrecht, von der Schulleitung angehört zu werden.
Wer gibt Auskunft?
Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrperson. Die Förderlehrperson kann bei Fragen zum Lernen und Verhalten beigezogen werden. Die Schulleitung übernimmt in bestimmten Fällen die Fallführung und ist weiter zuständig, wenn sich Eltern und Lehrpersonen nicht einig sind.